HAUSORDNUNG
1. Die Schülerinnen und Schüler des BGW sind pünktlich und nutzen die Unterrichtszeit voll aus,
beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des schulischen Alltags, verhalten sich rücksichtsvoll, grüßen, sind höflich, achten einander und schaffen so eine angenehme Lernatmosphäre.
2. Unterrichtszeiten
Block/ Pause |
Minuten |
Uhrzeit |
Kommentar |
I |
90` |
7.20 – 8.50 |
|
Pause |
20` |
8.50 – 9.10 |
Hofpause |
II |
90` |
9.10 – 10.40 |
|
Pause |
20` |
10.40 – 11.00 |
Hofpause |
III |
95` |
11.00 – 12.35 |
|
Mittagessen |
25` |
12.35 – 12.55 |
Hofpause |
IV |
90` |
12.55 – 14.25 |
|
3. Schulweg
3.1. Jeder Schüler legt den Schulweg unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung zurück. Das gilt
ebenso für das Verhalten an den Haltestellen und die Benutzung der Fahrzeuge.
3.2. Die Benutzung privater Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Für solche Fahrzeuge wird von der
Schule keine Haftung übernommen. Es sind die jeweils zugewiesenen Parkplätze zu nutzen.
3.3. Die Fahrschüler verlassen das Schulgelände erst kurz vor Abfahrt ihres Busses. Die Haltestelle am
Gymnasium ist für die An- und Abfahrt zu benutzen. Bei Überbrückung von Wartezeiten wird ein Verhalten erwartet, das den laufenden Unterricht nicht stört. Vor und nach dem Unterricht steht die Pausenhalle zur Verfügung.
4. Klassen- und Fachräume
4.1. Die Flure werden morgens um 7.10 Uhr geöffnet. Danach werden die Klassenräume von den
Fachlehrern aufgeschlossen.
4.2. Fachräume dürfen grundsätzlich nur in Begleitung des Fachlehrers betreten werden.
4.3. Jede Klasse/ jeder Kurs ist für die Sauberkeit des benutzten Unterrichtsraumes selbst
verantwortlich.
Vor dem Verlassen eines jeden Raumes kümmern sich die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung durch die Lehrkraft darum, dass die Tafel gereinigt wird und kein Müll liegen bleibt.
4.4. Schüler und Lehrer achten gemeinsam auf Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und in den
Freianlagen.
4.5. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen.
4.6. Die Turnhalle wird nur mit Turnschuhen (helle Sohle) betreten, die nicht als Straßenschuhe
verwendet werden.
4.7. Notwendige Materialien für den folgenden Unterricht sind von den Schülerinnen und Schülern am
Pausenbeginn aus den Schließfächern zu entnehmen.
4.8. Schülerinnen und Schüler haften für vorsätzlich verursachte Schäden.
5. Pausen und Freistunden
5.1. Ausgänge sind die Türen, die zum Schulhof führen sowie die Türen der Eingangshalle. Bis zum
Vorklingeln kann das Schulgebäude über die Türen der Eingangshalle betreten werden. Alle übrigen Türen sind nur im Notfall zu nutzen.
5.2 In den Hofpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 auf dem
Pausenhof auf. Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10-12 wird der Aufenthalt im Freien empfohlen. Pausenfläche ist der befestigte Innenhof des Gymnasiums.
5.3. Die Sitzzone in der Eingangshalle steht während der Essenpause nur den Schülerinnen und Schülern
zur Verfügung, die an der Mittagsversorgung teilnehmen. Der Verzehr von Speisen in den Klassenräumen ist untersagt. Speisen werden nur in den Pausen eingenommen.
5.4. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ausdrückliches Rauch- und Alkoholverbot.
5.5. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis einschließlich 10 dürfen das Schulgelände in der
Unterrichts- und Pausenzeit nicht verlassen.
5.6. Die Patenschülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsichtsführung - die Organisation obliegt dem Schülerrat.
5.7. Das Anfertigen und Werfen von Schneebällen muss wegen der hohen Verletzungsgefahr auf dem
gesamten Schulgelände unterbleiben. Gleiches gilt für das Werfen und Schießen von Steinen.
6. Allgemeine Festlegungen
6.1. Schulfremde Personen haben das Schulgelände nicht zu betreten. Besucher melden sich bitte im
Sekretariat an.
6.2. Die Benutzung privater Empfangs- und Abspielgeräte zum Anfertigen von Ton- und Filmaufnahmen
oder Fotografien, sowie der Gebrauch sonstiger elektrischer Geräte ist Schülerinnen und Schülern – ohne ausdrückliche Genehmigung – untersagt.
6.3. Während des Unterrichts ist jeglicher Betrieb von elektronischen Kommunikationsgeräten zu
unterlassen, außer nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft.
6.4. Gegenstände, die geeignet sind, die Gesundheit oder das Leben Anderer zu gefährden, dürfen nicht
auf das Schulgelände gebracht werden. Dies gilt vor allem für Stich- und Schusswaffen (auch Attrappen),
waffenähnliche Gegenstände, Reizgase und andere gefährliche Stoffe.
Diese Hausordnung muss von allen akzeptiert und eingehalten werden um unnötige Konflikte
zu vermeiden, damit unsere Schule für alle Erfolg, Freude und Spaß bringen kann.
Dr. Susanne Pichottky
Schulleiterin