HAUSORDNUNG

 

 

 

1.     Die Schülerinnen und Schüler des BGW sind pünktlich und nutzen die Unterrichtszeit voll aus,

beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des schulischen Alltags, verhalten sich rücksichtsvoll, grüßen, sind höflich, achten einander und schaffen so eine angenehme Lernatmosphäre.

 

 

2. Unterrichtszeiten

 

 

Block/ Pause

Minuten

Uhrzeit

Kommentar

I

90`

7.20 – 8.50

 

Pause

20`

8.50 – 9.10

Hofpause

II

90`

 9.10 – 10.40

 

Pause

20`

10.40 – 11.00

Hofpause

III

95`

11.00 – 12.35

 

Mittagessen

25`

12.35 – 12.55

Hofpause

IV

90`

12.55 – 14.25

 

 

 

3. Schulweg

 

 

3.1.  Jeder Schüler legt den Schulweg unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung zurück. Das gilt

ebenso für das Verhalten an den Haltestellen und die Benutzung der Fahrzeuge.

 

 

3.2.  Die Benutzung privater Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Für solche Fahrzeuge wird von der

Schule keine Haftung übernommen. Es sind die jeweils zugewiesenen Parkplätze zu nutzen.

 

 

3.3.  Die Fahrschüler verlassen das Schulgelände erst kurz vor Abfahrt ihres Busses. Die Haltestelle am

Gymnasium ist für die An- und Abfahrt zu benutzen. Bei Überbrückung von Wartezeiten wird ein Verhalten erwartet, das den laufenden Unterricht nicht stört. Vor und nach dem Unterricht steht die Pausenhalle zur Verfügung.

 

 

4. Klassen- und Fachräume

 

 

4.1.  Die Flure werden morgens um 7.10 Uhr geöffnet. Danach werden die Klassenräume von den

Fachlehrern aufgeschlossen.

 

 

4.2.  Fachräume dürfen grundsätzlich nur in Begleitung des Fachlehrers betreten werden.

 

 

4.3.  Jede Klasse/ jeder Kurs ist für die Sauberkeit des benutzten Unterrichtsraumes selbst 

        verantwortlich.

Vor dem Verlassen eines jeden Raumes kümmern sich die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung durch die Lehrkraft darum, dass die Tafel gereinigt wird und kein Müll liegen bleibt.

 

 

4.4.  Schüler und Lehrer achten gemeinsam auf Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und in den

        Freianlagen.

 

 

4.5.  Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen.

 

 

4.6.  Die Turnhalle wird nur mit Turnschuhen (helle Sohle) betreten, die nicht als Straßenschuhe

 verwendet werden.

 

 

4.7.  Notwendige Materialien für den folgenden Unterricht sind von den Schülerinnen und Schülern am

 Pausenbeginn aus den Schließfächern zu entnehmen.

 

 

4.8.  Schülerinnen und Schüler haften für vorsätzlich verursachte Schäden.

 

 

5. Pausen und Freistunden

 

 

5.1.  Ausgänge sind die Türen, die zum Schulhof führen sowie die Türen der Eingangshalle. Bis zum

Vorklingeln kann das Schulgebäude über die Türen der Eingangshalle betreten werden. Alle übrigen Türen sind nur im Notfall zu nutzen.

 

 

5.2   In den Hofpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 auf dem

Pausenhof auf. Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10-12 wird der Aufenthalt im Freien empfohlen. Pausenfläche ist der befestigte Innenhof des Gymnasiums.

 

 

5.3.  Die Sitzzone in der Eingangshalle steht während der Essenpause nur den Schülerinnen und Schülern

zur Verfügung, die an der Mittagsversorgung teilnehmen. Der Verzehr von Speisen in den Klassenräumen ist untersagt. Speisen werden nur in den Pausen eingenommen.

 

 

5.4.  Auf dem gesamten Schulgelände besteht ausdrückliches Rauch- und Alkoholverbot.

 

 

5.5.  Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis einschließlich 10 dürfen das Schulgelände in der

Unterrichts- und Pausenzeit nicht verlassen.

 

 

5.6. Die Patenschülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 unterstützen die Lehrkräfte bei der                                Aufsichtsführung - die Organisation obliegt dem Schülerrat.

 

 

5.7.  Das Anfertigen und Werfen von Schneebällen muss wegen der hohen Verletzungsgefahr auf dem

gesamten Schulgelände unterbleiben. Gleiches gilt für das Werfen und Schießen von Steinen.

 

 

6. Allgemeine Festlegungen

 

 

 

6.1.  Schulfremde Personen haben das Schulgelände nicht zu betreten. Besucher melden sich bitte im

Sekretariat an.

 

 

6.2.  Die Benutzung privater Empfangs- und Abspielgeräte zum Anfertigen von Ton- und Filmaufnahmen

oder Fotografien, sowie der Gebrauch sonstiger elektrischer Geräte ist Schülerinnen und Schülern – ohne ausdrückliche Genehmigung – untersagt.

 

 

6.3.  Während des Unterrichts ist jeglicher Betrieb von elektronischen Kommunikationsgeräten zu

unterlassen, außer nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft.

 

 

6.4.  Gegenstände, die geeignet sind, die Gesundheit oder das Leben Anderer zu gefährden, dürfen nicht

       auf das Schulgelände gebracht werden. Dies gilt vor allem für Stich- und Schusswaffen (auch Attrappen),

       waffenähnliche Gegenstände, Reizgase und andere gefährliche Stoffe.

 

 

Diese Hausordnung muss von allen akzeptiert und eingehalten werden um unnötige Konflikte

 

zu vermeiden, damit unsere Schule für alle Erfolg, Freude und Spaß bringen kann.

 

 

 

 

 

 

Dr. Susanne Pichottky

 

Schulleiterin

 

 

 

 

 

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